Informationen, Regeln und Downloads rund um die wissenschaftliche Hausarbeit
Als Seminarleistung steht im Bachelor sowie im Master in der Fachgruppe A zumeist eine schriftliche Hausarbeit am Ende des Semesters. Für diese gibt es feste Vorgaben und Regeln, die einzuhalten sind, damit eine Arbeit anerkannt werden kann. Die Grundlagen werden dafür in der Übung des dritten Bachelorsemesters „Wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben im Architekturstudium“ gelegt.
In den historischen Fächern umfasst dies vor allem den professionellen Umgang mit Fachliteratur, also selbständiges Recherchieren, korrektes Zitieren und Nachweisen von Informationen.
Das folgende Skript enthält wichtige Hinweise zu Recherche, Beschaffung und Auswertung von Literatur. Damit soll Ihnen das Verfassen von wissenschaftlichen Texten erleichtert werden. Kenntnis und Anwendung der darin vorgestellten Hilfsmittel und Techniken sind Voraussetzung für die Anerkennung Ihrer Studienleistungen in allen Fachgebieten der Fachgruppe A. Machen Sie sich daher bitte möglichst frühzeitig mit dem Inhalt dieses Dokuments vertraut. Gern darf die zugehörige Vorlage beim Verfassen Ihrer Hausarbeit Verwendung finden.
(wird in neuem Tab geöffnet) Wissenschaftlicher Leitfaden der Fachgruppe A
Vorlage zum Verfassen der Hausarbeit
Ein wesentlicher Teil der wissenschaftlichen Hausarbeit ist es, diese in allen Teilen selbst zu verfassen und alle Inhalte aus fremden Quellen genau nachzuweisen. Grundsätzlich wird daher eine schriftliche Hausarbeit nur dann anerkannt, wenn die folgende förmliche Erklärung vollständig ausgefüllt und (digital) unterschrieben im Original beigefügt ist. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Studierenden, dass ihnen die darin genannten Regeln wissenschaftlichen Arbeitens bekannt sind und sie sich beim Verfassen des betreffenden Textes daran gehalten haben. Es ist Aufgabe der Studierenden, dies durch sorgfältige Nachweise (Fußnoten, Literaturangaben, Verzeichnisse) eindeutig zu belegen. Fehlen eindeutige Nachweise oder werden elementare Regeln verletzt, so gilt die Selbsterklärung automatisch als nicht erfüllt. Es ist nicht notwendig, dass die Lehrenden ein mögliches Plagiat eindeutig nachweisen, sondern es ist vielmehr Aufgabe der Studierenden, die Selbständigkeit ihrer Arbeit plausibel zu machen.
(wird in neuem Tab geöffnet) Förmliche Erklärung zur Hausarbeit